Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2012 - V ZB 234/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1114
BGH, 26.01.2012 - V ZB 234/11 (https://dejure.org/2012,1114)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - V ZB 234/11 (https://dejure.org/2012,1114)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - V ZB 234/11 (https://dejure.org/2012,1114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,1114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 234/11
    Zulässig ist der Haftantrag nur, wenn er den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG enthaltenen Anforderungen an die Begründung entspricht; fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (siehe nur Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 8, juris).

    Die beteiligte Behörde hat den Begründungsmangel auch nicht, was für die Zukunft möglich gewesen wäre (siehe nur Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 15, juris), durch eine Nachholung geheilt.

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 234/11
    Auf die mit dem Feststellungsantrag ohne Zulassung statthafte (vgl. nur Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 727 Rn. 9) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde ist festzustellen, dass die Betroffene durch die Haftanordnung des Amtsgerichts und die Aufrechterhaltung der Haft durch das Beschwerdegericht in ihren Rechten verletzt worden ist.
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 234/11
    Hinsichtlich der Durchführbarkeit der Abschiebung sind auf das Land bezogene Ausführungen erforderlich, in welches der Betroffene abgeschoben werden soll; anzugeben ist, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betroffene Land üblicherweise möglich sind (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - V ZB 311/10 Rn. 13, juris).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 234/11
    Zwar hat der Senat für eine fehlende Prognose im Sinne von § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG entschieden, dass aus den späteren Abläufen auf den mutmaßlichen Inhalt einer gebotenen, aber unterlassenen Prognose geschlossen werden kann mit der Folge, dass sich der Mangel im Ergebnis nicht auswirkt (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29 Rn. 24).
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 234/11
    Selbst wenn - was naheliegend ist - die Abschiebung der Betroffenen entsprechend den Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. Nr. L 50 S. 1, nachfolgend: Dublin II-Verordnung) durchgeführt werden sollte, enthielt der Haftantrag keine Ausführungen dazu, dass Italien zur Rückübernahme der Betroffenen nach dieser Verordnung verpflichtet ist und für diesen Fall auch unter Berücksichtigung der Regelungen in Art. 17 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 7 Dublin II-Verordnung (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10 Rn. 13, juris, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ 2011, 320) die Abschiebung der Betroffenen bis spätestens zum 27. Oktober 2011 möglich gewesen wäre.
  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - V ZB 234/11
    Dies gilt auch für den vorliegenden Fall, in dem eine Haftdauer von weniger als drei Monaten beantragt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 9).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

    In einem Antrag auf Anordnung der Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-VO muss weder dargelegt werden, dass und weshalb der Zielstaat nach der Verordnung zur Aufnahme verpflichtet ist, noch muss angegeben werden, in welchem Verfahren die Überstellung erfolgen soll, ob also eine Aufnahme (Art. 21 f. Dublin-III-VO) oder eine Wiederaufnahme (Art. 23 ff. Dublin-III-VO) betrieben wird (Aufgabe von BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2012 - V ZB 234/11, juris und vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris).

    Soweit der bisher für das Freiheitsentziehungsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zur Dublin-II-Verordnung eine abweichende Auffassung vertreten hat (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2012 - V ZB 234/11, juris Rn. 8 f., vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 5 und vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 6, jeweils mwN) hält der nunmehr zuständige beschließende Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Anzugeben ist, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betroffene Land möglich sind (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 - V ZB 234/11, juris Rn. 8).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 196/11

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags; Notwendigkeit des Vorliegens

    Ein solcher wird durch den späteren tatsächlichen Geschehensablauf nicht zulässig (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 - V ZB 234/11, Rn. 10, juris).
  • LG Mönchengladbach, 20.03.2018 - 5 T 36/18

    Anordnung der Abschiebungshaft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen

    Anzugeben ist, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betroffene Land möglich sind (BGH, Beschluss vom 26.01.2012, Az. V ZB 234/11).
  • LG Saarbrücken, 20.09.2012 - 5 T 396/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Pflicht zur Erläuterung des Haftantrags

    Dass die Zurückschiebung tatsächlich innerhalb der angeordneten Haftdauer durchgeführt werden konnte, ist für die Zulässigkeit des Haftantrags ohne Bedeutung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.01.2012 - V ZB 234/11, juris, Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht